Organisation

Worum geht es?

Ihre ausgedienten zahnmedizinischen Geräte sollen fachgerecht und umweltbewusst entsorgt werden, sodass möglichst viel Material zurückgewonnen werden kann. Da Amalgam ein Gefahrengut ist, müssen Deinstallationen unter Kostenfolge für die Praxis so vorgenommen werden, dass die kontaminierten Teile gesetzeskonform ausgesondert werden. Zu beachten ist, dass die gesetzeskonforme Entsorgung inkl. Gefahrenguttransport schriftlich bestätigt werden muss. Das Fehlen solcher Bestätigungen kann Bussen nach sich ziehen.

Wer nimmt alte Einrichtungen und Geräte zur Entsorgung entgegen?

Ihr Dental-Fachhändler, der dem OSD angeschlossen ist, nimmt Ihre alten Apparaturen entgegen oder veranlasst den Abtransport durch einen fachkompetenten Logistiker.

Was wird garantiert?

Ihre alten Dentaleinrichtungen werden umweltkonform recycliert. Über 90% des Materials werden wiederverwertet!

Die Demontage wird durch den Dental-Fachhändler gewährleistet und dem Kunden in Rechnung gestellt.

Der (kostenlose) Abtransport zum Entsorgungsunternehmen wird vom Dental-Fachhändler organisiert und von einem fachkompetenten Logistiker durchgeführt. Das lizenzierte Recyclingunternehmen (mit Zerlegungsbetrieb) entsorgt die Materialien vorschriftsgemäss. Der Zahnarzt erhält die schriftlichen Rapporte.

Zusammenarbeit mit SSO und VZLS

Der Schweizerische Verband des Dentalhandels hat dieses umweltgerechte Konzept entwickelt und seine Mitgliederfirmen verpflichtet, im Verein «Ökologie und Sicherheit im Dentalhandel» (OSD) als Trägerorganisation mitzuwirken. SSO und VZLS unterstützen dieses Recyclingkonzept.

Weder OSD noch SVDH verfolgen mit der vRG Dental ein Gewinnziel!

Welche Geräte können zum Recycling abgegeben werden?

Sämtliche elektrischen und elektronischen zahnärztlichen und zahntechnischen Geräte sowie dentalen Einrichtungen.

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Abgabe?

Den Abgabetermin legen Sie mit Ihrem Dental-Fachhändler, evtl. in Absprache mit dem Logistiker, fest.

Wer bezahlt das Recycling?

Zur Finanzierung des Recycling alter Geräte und Einrichtungen (ohne Demontagekosten) werden beim Kauf von Apparaten und Einrichtungen vorgezogene Recycling-Gebühren (vRG Dental) in Form von Pauschalen gemäss nachstehender Tabelle erhoben.

Auskunft beim «Verein Ökologie und Sicherheit im Dentalhandel», Moosstrasse 2, 3073 Gümligen, Tel. 031 952 76 75, E-Mail: info(at)osd-dental.ch